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Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich aktuell ausschließlich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Informationen.

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden aufgrund meiner Approbation als Psychologischer Psychotherapeut von den zuständigen Versicherungen übernommen.

Da es jedoch viele unterschiedliche PKV-Tarife gibt, informieren Sie sich bitte vorab hinsichtlich folgender Fragen:

  1. Gibt es in meinem Tarif eine Höchstgrenze an Behandlungsstunden pro Jahr?

  2. Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze für das Behandlungshonorar pro therapeutischer Sitzung?

  3. Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze für das Behandlungshonorar pro Jahr?

  4. Wird nur ein bestimmter prozentualer Anteil des Behandlungshonorars erstattet?

  5. Ist ein Antrag auf Kostenerstattung bei der KV Voraussetzung für die Leistungsübernahme?

  6. Wird vor Beginn der Therapie ein gutachterlicher Bericht des behandelnden Psychotherapeuten verlangt?

  7. Werden sogenannte probatorische Sitzungen (meist max. 5 Erstgespräche) erstattet?

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Christoph Kasinger | Psychologischer Psychotherapeut

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